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Stalking

Stalking meint ein ausdauerndes und vorsätzliches Nachstellen und Belästigen einer Person. Die belästigte Person wird dadurch in ihrem Lebensgefühl beeinträchtigt und ihre Unversehrtheit und Sicherheit wird bedroht.

Der Übergang zwischen nicht erwünschten Kontaktaufnahmen, Belästigung und direkter Bedrohung sind meist fließend. Häufig sind Frauen die Opfer von Stalking. Sie werden von ehemaligen Partnern aber auch Bekannten, Nachbarn, Kollegen und seltener auch durch Fremde gestalkt. Oftmals beginnt Stalking kurz nach der Trennung von einem Beziehungspartner.

Zu den Belästigungen gehören unter anderem: das Auflauern an verschiedenen Orten des täglichen Lebens, die vorher ausgeforscht werden, ständige Präsenz in der Nähe des Opfers, Telefonanrufe, SMS, E-mails, Einträge in Internetplattformen, das Eindringen in die Wohnung Beschädigen von Dingen, unerwünschte Geschenke, ausspionieren persönlicher Daten, als auch körperliche und sexuelle Gewalt.

Stalking kann über einen Zeitraum von Monaten bis Jahren stattfinden.

Die Betroffenen erleben sich machtlos und fremdbestimmt. Je nach Dauer und Frequenz der Stalking-Handlungen, erleiden die Opfer gesundheitliche Schäden wie Angst und Stresszustände oder Traumafolgestörungen.

Rechtliche Möglichkeiten gegen Stalking: Seit 2007 ist das Stalking als schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers strafbar (§238 StGB). Es kann mit einem Antrag beim zuständigen Familiengericht beantragt werden, der nachstellenden Person zu untersagen, sich der betroffenen Person in gleich welcher Form zu nähern.

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Frauenhaus Erbach
Zuflucht • Beratung • Begleitung

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Beratungs- und Interventionsstelle für Frauen in Gewalt- und Krisensituationen